Der LVKM Berlin-Brandenburg e.V. organisiert für Väter mit ihren mindestens sechs Jahre alten Kindern mit Beeinträchtigungen ein Erlebniswochenende in Brandenburg. Es findet vom 6. September bis 8. September statt.
Dringender Aufruf zur Beteiligung: Setzen Sie gemeinsam ein Zeichen für den Erhalt der sozialen Infrastruktur! Soziale Organisationen und Betroffene protestieren ab 15 Uhr am Pankower Markt (Kirche).
Das Bündnis Steglitz-Zehlendorf Weltoffen, Omas-Gegen-Rechts-Berlin sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen demonstrieren am Freitag, den 12.07.24 ab 17:30 Uhr gegen den Aufritt rechter Akteure im Bezirk.
Im Mai haben Mitgliedsorganisationen des Referats Soziale Psychiatrie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und die zuständige Senatsverwaltung über die Zukunft der Eingliederungshilfe in Berlin diskutiert. Eine Stellungnahme.
Um ein Zeichen für ein buntes, vielfältiges Berlin zu setzen, waren am 9. Juli Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano und Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und unseren Mitgliedsorganisationen beim Paritätischen zu Gast, um gemeinsam die Pride-Fahne anzubringen.
NACOA Deutschland hat den aktuellen Vorstoß der Ampel- und Unionsfraktionen zur besseren Unterstützung von Kindern suchtkranker und psychisch kranker Eltern begrüßt.
"Mensch, erzähl von Dir." Mit dieser Aufforderung erscheint jährlich seit 18 Jahren eine neue Edition der Langen Tafel mit wechselnden Jahresthemen. "Wer bin ich?" ist das diesjährige Thema Lange Tafel Theater Inszenierung für eine lebendige Demokratie und für den Weltfrieden.
In der neuen Ausgabe seines Newsletters berichtet das Referat Soziale Psychiatrie des Paritätischen Berlin unter anderem über mögliche Änderungen in der Berliner Eingliederungshilfe (EGH).
Die Landesverbände von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie und Paritätischem Wohlfahrtsverband fordern den Berliner Senat einhellig auf: Die Bezahlkarte muss sich an den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes orientieren. Die erlaubte Bargeldauszahlung darf die Betroffenen nicht entmündigen und muss Teilhabe möglich machen. Dazu benötigt zum Beispiel ein Zwei-Personen Haushalt mindestens 184 EUR pro Person.
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