Kritik an geplanter Umstellung auf Fachleistungsstunden in Berliner Eingliederungshilfe
Stellungnahme zum Fachaustausch des Referats Soziale Psychiatrie mit der zuständigen Senatsverwaltung
![](/fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_f683b90cd4.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_83c0c6ec94.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_c0b8d3694e.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_2b5a2b0452.jpg 960w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_cd84759d55.jpg 1280w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_7c660ac279.jpg 1920w, /fileadmin/_processed_/3/5/csm_Highres_Andersmacher_Fabio_47_original_404c735923.jpg 2560w)
Im Rahmen eines Fachaustauschs diskutierten Mitgliedsorganisationen des Referats Soziale Psychiatrie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin und Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) am 31. Mai über die Zukunft der Eingliederungshilfe in Berlin. Anlass waren die laufenden Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den LIGA-Verbänden über den neuen Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe (BRV).
In einer Stellungnahme hat das Referat Soziale Psychiatrie des Paritätischen Berlin die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Unterstützung formuliert und die Auswirkung der von der Stadt geplanten Einführung von Fachleistungsstunden auf die Versorgung herausgearbeitet.
Fazit der Stellungnahme: Die Einführung des Fachleistungsstundensystems für die Eingliederungshilfe würde erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung und Teilhabe von Menschen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen haben. Das Modell berücksichtigt weder die individuellen und schwankenden Bedarfe der Betroffenen noch bietet es die notwendige Flexibilität für eine bedarfsgerechte Unterstützung. Die starren Strukturen würden zu einem erhöhten administrativen Aufwand und betriebswirtschaftlichen Risiken für die leistungserbringenden Unternehmen führen. Für die Bezirke würde die Umstellung zusätzliche Aufgaben und eine kompliziertere Steuerung mit sich bringen, die die Erfüllung der Versorgungsverpflichtung gefährden könnte.
Kontakt
![](/fileadmin/_processed_/9/7/csm_Uwe_Brohl_Zubert_1af71e8ac5.jpg 80w, /fileadmin/_processed_/9/7/csm_Uwe_Brohl_Zubert_8d2af6c10e.jpg 160w, /fileadmin/_processed_/9/7/csm_Uwe_Brohl_Zubert_5fe64e9d8d.jpg 240w, /fileadmin/_processed_/9/7/csm_Uwe_Brohl_Zubert_5353b0dc0d.jpg 320w)
Uwe Brohl-Zubert
E-Mail: brohl-zubert[at]paritaet-berlin.de
![dummy-portrait.png](/fileadmin/_processed_/f/0/csm_dummy-portrait_4ea6899fc7.png 80w, /fileadmin/_processed_/f/0/csm_dummy-portrait_b7cd3b3ce8.png 160w, /fileadmin/_processed_/f/0/csm_dummy-portrait_5ef8422352.png 240w, /fileadmin/_processed_/f/0/csm_dummy-portrait_48799caf4b.png 320w)
Christine Göttert
E-Mail: goettert[at]paritaet-berlin.de