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  • Veröffentlichungsdatum 22.05.2024

Bessere Versorgung von wohnungslosen Menschen mit psychischen Erkrankungen!

Wie die Hürden des Hilfesystems für wohnungslose psychisch erkrankte Menschen gesenkt werden können

© Holger Groß/Paritätischer Berlin

Wie in vielen Großstädten zählt auch in Berlin die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu den wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Besonders herausfordernd: Immer mehr Menschen, die von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind, leiden an psychischen und/oder Sucht-Erkrankungen. Sie finden schwer Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen und werden bestenfalls von Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern oder im Rahmen der niedrigschwelligen Suchthilfe (Kontaktläden, Drogenkonsumräume, Beratungsstellen) bzw. Wohnungslosenhilfe erreicht, können aber in den meisten Fällen nicht weitervermittelt werden.

Die so entstehende Versorgungslücke hat verschiedene Ursachen: Es fehlt an Einrichtungen, die für die Versorgung dieser Personengruppe ausreichend ausgestattet sind. Die bürokratischen Hürden sind sehr hoch. Weitere Angebote und Unterbringungen, die auch für diese Personengruppe niedrigschwellig zugänglich sind, müssen dringend geschaffen werden. Strukturell krankt das Hilfesystem an der vielgliedrigen Architektur des deutschen Sozialhilferechts, welches unter den verschiedenen Sozialgesetzbüchern untergesetzliche Hilfesysteme etabliert hat. Das führt zu Unklarheiten und Komplikationen bei den Zuständigkeiten. Um den Zugang zu Hilfen zu verbessern, müssen Hilfen grundsätzlich besser aufeinander abgestimmt werden.

Die starke Versäulung der Hilfesysteme ist der größte Stolperstein für eine ganzheitliche Versorgung. Um diese besser auf die Lebenswirklichkeit psychisch- bzw. suchterkrankter wohnungsloser Menschen auszurichten, ist eine grundsätzliche Anpassung der Hilfesysteme mit besonderem Augenmerk auf das Schnittstellenmanagement notwendig. Der verbundene Einsatz von persönlichen Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und Eingliederungshilfen sollte bei Wohnungslosigkeit immer angestrebt werden. Die Neuausrichtung sollte auf dem Housing First-Ansatz basieren, welcher die unverzügliche Bereitstellung von Wohnraum als erste Maßnahme priorisiert, noch bevor Zuständigkeiten und Kosten geklärt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Hilfe dort zur Verfügung steht, wo sie am dringendsten benötigt wird, ohne durch bürokratische Hürden verzögert zu werden. Zum Abbau struktureller Barrieren ist außerdem der Ausbau aufsuchender Hilfsangebote unerlässlich.

Mit Blick auf diese Forderungen hat der Paritätische Berlin im Rahmen der Projektgruppe "Wohnungslose und psychisch erkrankte Menschen" ein Papier mit Empfehlungen formuliert. An der temporären Projektgruppe waren Fachleute aus der Wohnungslosen-, der Suchthilfe sowie der sozialen Psychiatrie beteiligt.

Kontakt

Daniela Radlbeck
Referentin Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungspolitik
Telefon: 030 86 001-180
E-Mail: radlbeck[at]paritaet-berlin.de
Uwe Brohl-Zubert
Referent Soziale Psychiatrie/ Queere Lebensweisen
Telefon: 030 86 001-555
E-Mail: brohl-zubert[at]paritaet-berlin.de

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