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  • Art Meldungen
  • Veröffentlichungsdatum 10.10.2024

Bei der Sozialen Arbeit in Berlin zu kürzen, heißt, Angebote und Leistungen für Berlinerinnen und Berliner zu streichen!

© Holger Groß/Paritätischer Berlin

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in der dritten Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2024 verfügt: 

Ab dem 01. Oktober 2024 ist jegliches Verwaltungshandeln, das im Zusammenhang mit der Bewilligung von Zuwendungsbescheiden und dem Abschluss von Zuwendungsverträgen oder Zuschüssen steht und auf eine Auszahlung ab dem Haushaltsjahr 2025 gerichtet ist, zu unterlassen. Die Regelung gilt bis zum 30. November 2024.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin macht auf die daraus folgenden Auswirkungen aufmerksam: 

Fehlende Planbarkeit gefährdet die bestehende soziale Infrastruktur: 
Wir fordern dringend alle fördergebenden Stellen des Landes Berlin auf, weiterhin offene Anträge und Bewilligungen zu bearbeiten, auch wenn sie zurzeit nicht beschieden werden dürfen. Andersfalls ist ein weiterer Rückstau in den Verwaltungsabläufen zu erwarten.
Im Umkehrschluss sind ALLE Angebote und Leistungen, die derzeit über Zuwendungen organisiert werden, mit Unsicherheit über die weitere Finanzierung im Jahr 2025 konfrontiert. 

Kürzungen in der sozialen Infrastruktur können zu Mehrausgaben führen und die Gesellschaft destabilisieren:
Kürzungen im Bereich der Zuwendungen im sozialen Bereich beträfen eine Struktur mit großer präventiver Wirkung in Berlin. Wer jetzt bei Präventionsangeboten kürzt, hat in Folge immense Kosten für Hilfeleistungen.

Keine weitere Aufstockung der Förderung bedeutet Abbau der Förderung:
Ein Einfrieren der Fördersummen für die soziale Arbeit ist aufgrund der enormen Kostensteigerungen des letzten Jahres schon jetzt eine faktische Kürzung. Gleichzeitig steigt der Bedarf. Wenn Förderungen bei steigenden Kosten gleichbleiben, ist das in der Regel nur durch Personalabbau möglich. Das heißt, die sozialen Leistungen könnten nur noch mit Qualitätseinbußen, in einem geringeren Umfang oder gar nicht mehr erbracht werden.

Absenkung der Standards bedeutet Kürzung der Leistungen:                                
Wenn die Standards im Sozialbereich abgesenkt werden, bedeutet dies eine Einschränkung der Leistungen für Menschen, die sie dringend brauchen. 

Wir fordern die Berliner Politik auf, die Berliner Verfassung umzusetzen und das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten!

Für den Paritätischen Berlin

Prof. Dr. Gabriele Schlimper
Geschäftsführerin
Telefon: 030 86 001-101
E-Mail: schlimper[at]paritaet-berlin.de
Portraitfoto von Martin Hoyer, stv. Geschäftsführer des Paritätischen Berlin
Martin Hoyer
Stellvertretender Geschäftsführer
Telefon: 030 86 001-108
E-Mail: hoyer[at]paritaet-berlin.de

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